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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 30.04.2026

Paketzusteller flüchtet vor Hunden - Keine Haftung für Autoschäden

Ein Paketzusteller, der sich aus Angst vor bellenden Hunden auf die Motorhaube eines geparkten Porsche rettete, haftet nicht für dabei entstandene Schäden. Dies entschied das Amtsgericht München (Az. 223 C 6838/25).

Im konkreten Fall versuchte ein Paketzusteller an einem Vormittag ein Paket bei dem Kläger abzuliefern. Jedoch scheiterte die Abgabe zunächst wegen eines nicht vorhandenen Codes für die Übergabe. Am Nachmittag erschien er absprachegemäß erneut, betrat das Grundstück und klingelte an der Haustür. Als der Kläger die Haustür öffnete, liefen seine Hunde – zwei Dalmatiner und ein kleiner Mischlingshund – bellend auf den Paketzusteller zu. Der Paketzusteller flüchtete sich daraufhin auf die Motorhaube des neben dem Haus geparkten Porsche Cayenne des Klägers. Der Kläger ging davon aus, dass hierdurch Kratzer und Dellen auf der Motorhaube entstanden sind, die eine Neulackierung der Motorhaube erforderlich machen würden. Die Kosten hierfür wurden mit 2.723,74 Euro netto beziffert. Da sowohl der Paketzusteller als auch sein Arbeitgeber eine Regulierung des Schadens verweigerten, erhob der Kläger Klage vor dem Amtsgericht München.

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Nach Durchführung der Beweisaufnahme hatte es bereits Zweifel daran, dass die dokumentierten Schäden tatsächlich durch den Vorfall entstanden sind, da die vorgelegten Fotos erst Monate später aufgenommen wurden und mögliche Vorschäden nicht eindeutig auszuschließen waren. Selbst wenn man eine Beschädigung durch den Paketzusteller annehmen würde, wäre eine Haftung aufgrund eines Mitverschuldens des Klägers im Rahmen seiner Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ausgeschlossen.

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