Die Bundesregierung hat am 29.04.2026 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des sozialen Mietrechts beschlossen: Sie plant im Gesetzentwurf „Mietrecht II“ mehr Schutz für Mieter und eine Begrenzung von Mieterhöhungen, vor allem in teuren Städten.
Indexmieten: Steigt der Verbraucherpreisindex über 3,0 % im Jahr, darf der darüberliegende Teil nur noch zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden.
Möblierte Wohnungen: Der Möblierungszuschlag muss extra ausgewiesen und angemessen sein, orientiert am Wert der Möbel. Standardpauschale: 10 % der Nettokaltmiete bei Vollmöblierung.
Kurzzeitmietverträge: Maximal 6 Monate, in Ausnahmefällen bis 8 Monate. So soll die Umgehung der Mietpreisbremse erschwert werden.
Schonfristzahlung: Auch eine „normale“ (ordentliche) Kündigung wegen Mietschulden kann einmalig durch Nachzahlung rückgängig gemacht werden.
Modernisierung: Vereinfachtes Verfahren gilt künftig für Kosten bis 20.000 Euro. So soll gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.
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Letzte Änderung: 26.02.2026
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