Im Streitfall machte der Kläger die Kosten für Apheresen (Blutwäschen) zur Behandlung eines Post-Vac-Syndroms in seiner Einkommensteuererklärung 2023 als außergewöhnliche Belastungen geltend. Die Behandlungen dienten der Therapie schwerer gesundheitlicher Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung, darunter ein Post-Vac-Syndrom und ME/CFS. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme zuvor mehrfach abgelehnt.
Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob die Aufwendungen für die Blutwäschen steuerlich berücksichtigt werden können. Der Kläger argumentierte, die Maßnahmen seien medizinisch dringend erforderlich gewesen, da andere Behandlungsmöglichkeiten fehlten und irreversible Organschäden drohten. Das beklagte Finanzamt erkannte jedoch lediglich andere Krankheitskosten, nicht aber die Kosten der Apheresen an. Gegen diese Entscheidung erhob der Kläger Klage.
Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die Aufwendungen für Apheresen zur Behandlung eines Post-Vac-Syndroms jedenfalls im Jahr 2023 nur unter vorheriger Vorlage eines vor der Behandlung erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein können. Das Gericht stellte darauf ab, dass es sich bei den angewandten Verfahren im Jahr 2023 noch nicht um wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethoden gehandelt habe. Sowohl behandelnde Ärzte als auch der Medizinische Dienst hatten auf die fehlende Studienlage hingewiesen. Deshalb seien die Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn vor Beginn der Behandlung ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes vorgelegen hätte. Ein solcher vorheriger Nachweis fehlte vorliegend jedoch. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. 9 K 54/25).
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Consultdata GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34
63500 Seligenstadt
Tel.: +49 6182 7726-0
Fax: +49 6182 7726-299
info@consult-center.de
Kontakt | Impressum | Datenschutz
Letzte Änderung: 26.02.2026
© 2026
Kanzlei
Philosophie
Die Köpfe
Kooperationen
Aktuelles
Consultdata Newsletter
Infothek
Interessante Links
Unternehmen online
Leistungen
Steuerberatung
Steuererklärung
FIBU - Finanzbuchhaltung
Jahresabschluss
Lohnbuchhaltung
Gründung, Kauf und Verkauf
Budgetierung und Planung
Unternehmensberatung
Vermögensplanung
EDV-Beratung
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.