Einen Antrag stellen können Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, sofern das förderfähige Neufahrzeug auf sie zugelassen wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 80.000 Euro nicht übersteigt. Für bis zu zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 Euro pro Kind.
Als Nachweis für das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide für jede zum Haushaltsjahreseinkommen beitragende Person vorzulegen. Die Steuerbescheide dürfen höchstens drei Jahre alt sein. Entscheidend ist dabei das geprüfte Steuerjahr, nicht das Ausstellungsdatum des Bescheids.
Die Steuerbescheide können auch als Nachweis für die Anzahl der förderrelevanten Kinder dienen. Alternativ kommen eine Kindergeldbescheinigung der Familienkasse, eine erweiterte Meldebescheinigung oder der Kindergeldbescheid infrage.
Umfangreiche Informationen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Homepage zur Verfügung. Bei Fragen berät Sie auch gerne Ihr Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin.
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Letzte Änderung: 26.02.2026
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